Mitglieder des Vereins können nur natürliche
Personen sein, die
- ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben;
- zuverlässig sind, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und einen guten Leumund haben;
- den Beruf des Wirtschaftsberaters hauptberuflich ausüben;
- im notwendigen Maße allgemeine kaufmännische und fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen, welche bei Eintritt nachzuweisen sind.
Sofern sich Mitglieder bei der vom Verein betriebenen
Wirtschaftsberaterakademie zusätzlich qualifizieren, können sie den Zusatz Wirtschaftsberater (WBA) führen;
- eingetragener Kaufmann (e.K.) sind oder dies innerhalb von
sechs Monaten nach Aufnahme in den Verein bewirken;
- weder in einem Ausschließlichkeitsverhältnis zu einem oder mehreren
Produktanbietern von Versicherungs- oder Finanzdienstleistungen, noch mit diesen in
einem direkten oder indirekten Beteiligungsverhältnis stehen;
- die erforderliche Erlaubnis nach § 34 c und d der Gewerbeordnung haben;
- in dem gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsvermittlerregister als
Versicherungsmakler registriert sind;
- über ein elektronisches Klientenverwaltungs- und Informationssystem mit
eigener Datenhoheit verfügen und bei der Vermittlung von Verträgen aus einer
hinreichenden Anzahl von auf dem Markt verfügbaren Produkten auswählen können
bzw. innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme in den Verein beides nachweisen können;
- die vom Verein verbindlich vorgegebene Geschäftsgrundausstattung (Briefbögen,
Visitenkarte, Stempel und Türschild) spätestens sechs Monate nach Aufnahme in den Verein
verwenden;
- ein Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO anwenden bzw. innerhalb von sechs Monaten nach
Aufnahme in den Verein ihre Zertifizierung nachweisen;
- eine eigene Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden oder eine andere
gleichwertige Garantie zur Deckung der sich aus ihrer Tätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahr haben.