Dem "AUFNAHMEANTRAG" in den Verband (Formular 01/04/95) sind satzungsgemäß (§ 3 Ziffer [2]) folgende Unterlagen beizufügen bzw. kurzfristig nachzureichen:
Desweiteren ist eine
ordnungsgemäße "Einzugsermächtigung"
(Formular 02/04/95), zum Einzug fälliger Beträge mittels
Lastschrift, zu erteilen.
Alle Unterlagen sind an die VDW-Geschäftsstelle zu senden.
VDW-Aufnahme-Gebühr: € 300,-
einmalig.
VDW-Mitglieds-Beitrag: € 450,-
jährlich.