Dem "AUFNAHMEANTRAG" in den Verband (Formular 01/04/95) sind satzungsgemäß (§ 3 Ziffer [2]) folgende Unterlagen beizufügen bzw. kurzfristig nachzureichen:

  1. eine aktuelle Schufa-Selbstauskunft
  2. ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der nicht älter als sechs Monate ist
  3. die Gewerbeanmeldung
  4. ein Handelsregisterauszug zum Nachweis der Eintragung als e.K.
  5. eine aktuelle AVAD-Selbstauskunft
  6. die Erlaubnisverfügung nach §34c und d GewO
  7. eine Fotokopie der Haftpflichtversicherungspolice für Vermögensschäden und den Beleg über die Zahlung der laufenden Prämie

Desweiteren ist eine ordnungsgemäße "Einzugsermächtigung" (Formular 02/04/95), zum Einzug fälliger Beträge mittels Lastschrift, zu erteilen.
Alle Unterlagen sind an die VDW-Geschäftsstelle zu senden.

VDW-Aufnahme-Gebühr: € 300,- einmalig.

VDW-Mitglieds-Beitrag:   € 450,- jährlich.

VDW-Aufnahme: